Fundierte Beweise können für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens entscheidend sein. Ob im Privat- oder Geschäftsbereich, unsere Spezialisten ermitteln für Sie mit höchster Sorgfalt auf der Grundlage aktuell geltender Gesetzte gerichtsverwertbare Beweise.
Fachgerechte Ermittlungsarbeit kann auch dazu beitragen, dass zu Unrecht Verurteilte (Fehlurteil) in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden und somit in vollem Umfang rehabilitiert sind.
Für die professionelle Beweismittelbeschaffung in Straf- und Zivilprozessen stehen Ihnen unsere Spezialisten selbstverständlich jederzeit mit starken Ermittler- und Observations-Teams zur Verfügung.
Ausschließlich eine ganzheitliche und umfassende Berücksichtigung möglichst vieler Aspekte und Zusammenhänge hilft, im Rahmen einer operativen Fallanalyse schwierige Sachzusammenhänge professionell zu erkennen und gewissenhaft gerichtsverwertbar aufzuklären.
Nur etwa 3% der Wideraufnahmeverfahren haben Erfolg. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist dennoch oft das letzte Rechtsmittel, welches einem Verurteilten verbleibt, um sich gegen das rechtskräftige Urteil zu wehren.
Sollten neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind.
Ein gewissenhaftes Aktenstudium, die durchdachte Kontaktaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen und andere detektivische und juristische Arbeit ist erforderlich, um diesen Wiederaufnahmegrund zum sicheren Tragen zu bringen.
Tatsachen sind neu, wenn sie dem erkennenden Gericht bei der Urteilsberatung tatsächlich nicht bekannt waren und von ihm demzufolge bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten.
Neue Beweismittel sind solche, deren sich das erkennende Gericht grundsätzlich nicht bedient hat. Den unbekannten Beweismitteln stehen die unbenutzten Beweismittel gleich.
Beweismittel der StPO sind: Gegenstände, Augenschein, Sachverständige, Schriftstücke, Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, Zusammenhänge.
Das Recht der Wiederaufnahme dient der Durchsetzung der sogenannten materiellen Gerechtigkeit. Durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtskraft eines Strafurteils durchbrochen werden, um ein Fehlurteil zu beseitigen.
Ein entsprechender Antrag auf Wiederaufnahme von dem Verurteilten sollte stets von einem sehr erfahrenen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei der Antragstellung muss genau auf die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Zulässigkeit eines solchen Antrages stellt, geachtet werden. Insbesondere muss die „erweiterte Darlegungslast“ bei der Antragsbegründung umfassend und sehr detailliert berücksichtigt werden.
Auch bei der Auswahl einer Detektei sollten Sie nicht auf die Vorlage von nachweisbaren Referenzen verzichten.
Ein überglücklicher Klient hat uns autorisiert, über seine zu Unrecht erfolgte Verurteilung und den im Wiederaufnahmeverfahren erzielten Freispruch zu berichten.
Auf eine anwaltliche Empfehlung hin setzte sich der Betroffene zunächst zwecks umfassender Beratung mit unserem Unternehmen in Verbindung.
Nachdem er im Rahmen dessen dem zuständigen Sachbearbeiter erst einmal sämtliche Details hinsichtlich seiner zu Unrecht erfolgten Verurteilung ausführlich geschildert hatte, wurde er über die uns zur Verfügung stehenden Aufklärungs-Möglichkeiten eingehend informiert.
Herr Hoppe litt in hohem Maße unter diesem Fehlurteil.
Er beteuerte von Beginn an seine Unschuld und behauptete, dass wegen einem erbitterten Sorgerechtsstreit um seinen Enkel, seitens seiner Ex-Schwiegertochter, ihrem neuen Lebensgefährten und dessen Kumpel, ein Zeugenkomplott gegen ihn geschmiedet worden sei, um ihn als kriminell diskreditieren zu können, damit er sein Enkelkind nicht mehr betreuen dürfe.
In der Hoffnung, die scheinbar konstruierten Falschaussagen hinsichtlich der vermeintlichen Sachbeschädigung widerlegen zu können, erteilte uns Herr Hoppe den Auftrag, unsere Ermittlungen diesbezüglich aufzunehmen.
Entsprechend der Beauftragung leiteten wir somit umgehend die erforderlichen Maßnahmen zwecks Aufklärung des Sachverhaltes ein.
Im Ergebnis unserer konsequenten und taktisch geführten Ermittlungsarbeit konnten wir schließlich zweifelsfrei nachweisen, dass sich die Ex-Schwiegertochter zusammen mit ihrem neuen Partner und dessen Kumpel tatsächlich das Märchen von der Sachbeschädigung, zum Nachteil unseres Klienten, ausgedacht hatten, um die Betreuung des Enkels durch unseren Klienten kategorisch zu unterbinden. Entsprechend ihres hinterhältigen Planes kam es dann letztlich auch zu der vorsätzlichen Falschaussage vor Gericht und dem daraus resultierenden Fehlurteil.
In der Folge wurde sodann Strafanzeige gegen die zwei Zeugen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob daraufhin Anklage. In dem gerichtlichen Hauptverfahren wurden die beiden Männer dann aufgrund unseres exemplarisch überzeugenden Ermittlungsergebnisses wegen Falschaussage und Anstiftung zur Falschaussage verurteilt.
Die rechtskräftige Verurteilung der beiden Kumpane war somit die entscheidende Grundlage für das daraufhin eingeleitete Wiederaufnahmeverfahren, indem unser Klient Herr Helmut Hoppe sodann freigesprochen und in vollem Umfang rehabilitiert wurde.
Überglücklich mit diesem Prozessausgang bat Herr Hoppe seinen Rechtsanwalt, Herrn Matthias Waldraff, uns mit anhängendem Schreiben zu danken. Ferner übermittelte er uns noch die zu diesem Fall veröffentlichten Pressemitteilungen der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und der „Bild“ Hannover.
Ohne entscheidende gerichtsverwertbare Beweise haben Sie unter Umständen als Beschuldigter bzw. Verurteilter in einem Gerichts- oder Wiederaufnahmeverfahren eine ungünstige Ausgangslage.
Vertrauen Sie auf Kompetenz, jahrzehntelange Erfahrung und legale Ermittlungsmethoden, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte geht.
Unsere erfahrenen Detektive wissen, dass eine minuziöse und qualifiziert strukturierte Planung vor jeder Fall-Bearbeitung die Garantie für einen erfolgreichen Bearbeitungsverlauf sichert.
Um eine schnelle und rechtssichere Aufklärung Ihres Problemfalles zu gewährleisten, müssen sich unsere Detektive bei der Auftragsbearbeitung vorschriftsmäßig an gesetzeskonforme Vorgehensweisen halten.
Während der Bearbeitung jedes Falles muss zwingend darauf geachtet werden, dass die zur Aufklärung angewendeten Ermittlungsmethoden rechtmäßig und unanfechtbar sind.
Die Anwendung illegaler Aufklärungs-Praktiken wird nach Bekanntwerden und juristischer Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine strafrechtliche Sanktionierung zur Folge haben.
In Beachtung dessen sollten Detektive bei der Wahl der zur Verfügung stehenden legalen sowie illegalen Arbeitsweisen stets über das erforderliche Fachwissen verfügen, um uneingeschränkt korrekt und gesetzestreu zu handeln.
Folglich ist es maßgebend für einen optimalen Bearbeitungsverlauf, ausschließlich qualifizierte, professionell, diskret und diplomatisch gewissenhaft sowie rechtskundig agierende Detektive, die faktisch in der Position sind, aufgrund ihres Sachverstandes, ihres Fachwissens und ihrer jahrzehntelangen Erfahrung, ihre Angelegenheit den Zielvorgaben entsprechend gerichtsverwertbar zu lösen.