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Detektei Adler - Anwaltlich geprüft

Mitarbeiter-Diebstahl in Unternehmen

Durch professionelles Vorgehen Diebstähle aufdecken - Detektei Adler berät

 

Mitarbeiter-Diebstahl

 

Wer an der Quelle sitzt, weiß sich zu bedienen. Nach diesem Motto verfahren bedauerlicherweise viele diebische Beschäftigte in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen.

Sie stehlen Geld aus der Kasse, entwenden Produkte aus dem Waren- oder Lagerbestand, manipulieren das Warenwirtschaftssystem oder eignen sich Material und Werkzeuge an.

Mitarbeiter-Diebstahl geschieht in ganz unterschiedlichen Größenordnungen; nicht selten gehen kleinere Geschäfte oder mittelständische Unternehmen dadurch Pleite.

 

Milliardenschaden durch Mitarbeiterdiebstahl

 

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Der Diebstahl durch Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist ein besonders heikles Thema. Fehlendes Unrechtsbewusstsein schützt allerdings niemanden vor Strafe bzw. vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Schon selbst das Entwenden einer Kleinigkeit, die im Besitz eines Anderen steht, kann fatale Folgen haben und stellt den Straftatbestand des Diebstahls dar. Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der Begriff der Sache ist als körperlicher Gegenstand zu verstehen, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert.

Da die aktuelle Rechtsprechung die Eigentumsrechte in sehr hohem Maße schützt, können selbst kleine Diebstähle, wie beispielsweise eine Fahrradklingel, eine Tafel Schokolade, eine Flasche Wein oder ein Pfandbon, in der Regel zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führen.

Im Falle einer fristlosen Kündigung muss diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt wurde. Sollte der Arbeitgeber diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.

Der Arbeitgeber wird nur in den wenigsten Diebstahlsfällen eine Abmahnung aussprechen müssen. Das richtige Mittel kann dies jedoch sein, wenn ein extremes Missverhältnis zwischen der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers und dem Wert des ergatterten Diebesgutes liegt.

Auch trotz drohender fristloser Kündigung machen sich anscheinend viele Arbeitnehmer scheinbar einen Sport daraus, sich bei ihrem Arbeitgeber zu bedienen. In vielen Betrieben wird geklaut wie in Selbstbedienungsläden. Nicht nur Bargeld verschwindet spurlos, auch optische und elektronische Geräte wie zum Beispiel Kameras und Laptops gehören zu den begehrten Gütern. Allerdings üben auch Werkzeuge, Lebensmittel, teure Bekleidung, Spirituosen und Tabakwaren einen besonderen Reiz auf die Langfinger aus.

In der Regel fängt die kriminelle Karriere überwiegend sehr harmlos an. Zunächst werden nur Kleinlichkeiten wie zum Beispiel Kugelschreiber, Notizblöcke, Scheren oder Radiergummis mitgenommen, dann findet ein sukzessiver Steigerungsprozess satt und es werden skrupellos Druckerpatronen, Computer, unterschiedlichste Gerätschaften sowie Waren und Baustoffe aller Art abtransportiert.

Mit dem Auftakt der Internet-Auktionshäuser hat die Möglichkeit, gestohlene Waren schneller verkaufen zu können, erheblich zugenommen. Bekanntermaßen können Internetbörsen einen weitgehend anonymen Handel mit den unterschiedlichsten Produkten ermöglichen.

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Auch Fehlbeträge in der Kasse belasten das Betriebsklima erheblich. Insbesondere beim Umgang mit Kasse und Bargeld ist die Versuchung für Beschäftigte häufig recht groß, ab und an mal ein paar Euro für persönlich begehrte Extras „auf die Seite“ zu legen. Obwohl dieses heikle Thema aus Sicht vieler Chefs unangenehm zu sein scheint, geht es im Grunde nicht nur um den Schutz Ihres Eigentums, sondern auch um eine ordnungsgemäße und sorgfältige Kassenführung. Kontinuierlich wiederkehrende Kassendifferenzen erzeugen nicht nur ein ungutes Gefühl beim Geschäftsführer, sondern auch bei den gewissenhaft arbeitenden Mitarbeitern.

Allerdings sind auch die aufmerksamen Kunden äußerst unzufrieden, wenn die Anzeige im Kassendisplay mit dem kassierten Geldbetrag nicht genau übereinstimmt und das Wechselgeld vom Kassenführer nicht korrekt herausgegeben wird. Zunehmende Kundenbeschwerden werden somit zwangsläufig den guten Ruf des Unternehmens schädigen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich beim Thema Geld und Vertrauen konsequente Kontrollen stets als bewährtes Mittel bestätigt haben.

Schließlich zählt jeder Euro - und kein Unternehmen hat etwas zu verschenken und kann keinesfalls Angestellte akzeptieren, die sich auf diese Art und Weise den bevorzugten „Extralohn“ in die eigene Tasche wirtschaften.

Der durch Mitarbeiterdiebstähle verursachte Schaden ist außergewöhnlich hoch. Beträchtlich ist auch die Dunkelziffer bei derartigen Delikten.

Sollte es in Ihrem Unternehmen zu nicht nachvollziehbaren Differenzen oder Warenverlusten gekommen sein, sind wir Ihnen bei der Aufklärung gerne behilflich.

 

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