Der Abrechnungsbetrug und die Spesenmanipulation durch Außendienstmitarbeiter zählen mit zu den häufigsten Betrugsformen, von denen mittelständische Betriebe und Konzerne betroffen sind.
Es passiert immer wieder, dass Außendienstmitarbeiter fiktive Arbeitsstunden, zuviel Kilometergeld oder angeblich angefallene Reisespesen bei ihrem Arbeitgeber abkassieren, ohne jedoch die dafür erforderlichen Leistungen erbracht zu haben.
Sollten Sie den berechtigten Verdacht haben, dass sich in Ihrem Unternehmen Außendienstmitarbeiter durch Täuschung oder Fälschung ihnen nicht zustehende Vergütungen erschleichen und Sie den Abrechnungsbetrug mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht nachweisen können, lassen Sie sich von unseren erfahrenen Spezialisten beraten.
Liegen gleichbleibende oder gar steigende Spesenabrechnungen gegenüber sinkenden Umsatzzahlen oder stagnierendem Kundenstamm vor, weisen diese ersten Zeichen eventuell auf eine Spesenmanipulation und dem daraus resultierenden Abrechnungsbetrug hin. Während fortlaufend gleiche oder höhere Tankquittungen, Übernachtungskosten, Kilometerstände und Arbeitstunden angezeigt werden, können fehlende Umsätze einen immensen Schaden für das Unternehmen bedeuten.
Um aktive Kundenpflege generieren zu können, werden von Unternehmen adäquate Außendienstmitarbeiter eingesetzt, deren laufende Kosten wie Übernachtung, Kilometergeld, Verpflegung, Benzinkosten, Zeitaufwand und Werbegeschenke mittels Abrechnungsquittung vergütet werden. Mitunter werden allerdings sogar private Ausgaben als angefallene Spesen oder verbrachte Freizeit als Arbeitszeit deklariert. Kommt es dabei zu Differenzen zwischen Kundenaquise, Umsatz und Vergütung, reicht dies nicht aus, den betreffenden Außendienstler begründet zu verdächtigen.
Bestehen bei Ihnen entsprechende Verdachtsmomente, fällt es schwer, diese unter Umständen ungerechtfertigten Abrechnungen nachzuweisen und den daraus resultierenden Schaden ggf. einzuklagen. Täuschungen dieser Art können eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bewirken und in sehr vielen Fällen sind diese auch gerechtfertigt. Meist sind dem Arbeitgeber jedoch dabei die Hände gebunden, zumal bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerichtsverwertbare Beweise vorliegen müssen.
Bei derartigen Verdächtigungen helfen Ihnen natürlich unsere Experten mit der erforderlichen Feststellung der tatsächlich durchgeführten Aktivitäten des Arbeitnehmers.
Hierbei kann z.B. durch die präzise Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils der Nachweis einer Spesenmanipulation bzw. eines Abrechnungsbetruges anschaulich erbracht werden. Die diesbezüglich minutiös dokumentierten Verweilzeiten und tatsächlich stattgefundenen Kundenbesuche sind somit eindeutig nachvollziehbar.
Nur durch eine lückenlose Überwachung haben Sie die Möglichkeit, dem schuldhaften Mitarbeiter sein Fehlverhalten nachzuweisen. Denn nur konkrete Tatsachen liefern Ihnen schlagfertige Argumente, die Sie vor Gericht benötigen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem erwünschten Erfolg zu ermöglichen.