Stalker lauern ihrem Opfer immer wieder auf, beobachten es aus dem Hinterhalt und verfolgen oder belästigen es. Durch das beabsichtigte und wiederholte Vorgehen kann die physische oder psychische Unversehrtheit des Opfers unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden.
Lauert Ihnen jemand regelmäßig auf und terrorisiert Sie zudem mit Anrufen, SMS, E-Mails, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Blumen, Geschenken, Liebesbriefen, Nötigungen, Beleidigungen und Bedrohungen etc. sollten Sie umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der englische Begriff „Stalking“ kommt ursprünglich aus der Jägersprache und erklärte damit das sich Anpirschen und Heranschleichen an Wild. Inzwischen steht die Definition für kontinuierliches, ausdauerndes Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren einer Person. Dieser Psychoterror wird nicht nur von Fremden oder Nachbarn durchgeführt, auch Arbeitskollegen, Ex-Ehepartner, ein ehemaliger Freund, ein neidischer Familienangehöriger, ein treuer Kunde, ein freundlicher Patient oder Mandant, ein Schüler, flüchtige Bekannte oder Fans von Prominenten studieren den Tagesablauf ihrer Auserwählten.
Durch dieses willentliche und wiederholte Belästigen derjenigen Person kann es mitunter zu starken psychischen und physischen Schädigungen kommen. Die ständig wiederkehrenden Angriffe führen letztlich dazu, dass die Unversehrtheit der gestalkten Personen unmittelbar oder auch langfristig bedroht und geschädigt wird.
Solche Stalkingattacken können bleibende Schäden wie soziale Isolation, Ängste, Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel und Schlafdefizite verursachen. Schätzungsweise ca. 10 % der Bevölkerung haben mit diesem Phänomen bereits Berührung gehabt und dabei sind fast 80 % der Frauen davon betroffen.
Stalking ist gewissermaßen ein Massenphänomen, das prinzipiell jeden zu jeder Zeit treffen kann. Stalking äußert sich auf mannigfaltige Art und Weise, die Fantasie von Stalkern kennt insofern keine Grenzen.
Zu den gebräuchlichsten Handlungen zählen beispielsweise zum Teil anonyme Telefonanrufe (Telefonterror) zu Hause oder im Büro, Briefe, SMS, E-Mails, teils mit ordinärem Inhalt, sowie Drohungen auf dem Anrufbeantworter, vor der Tür oder im Treppenhaus stehen, in der Nähe des Betroffenen herumlungern, wiederholtes Nachgehen, Verfolgen mit dem Kraftfahrzeug, gezieltes Ausspähen der Tagesabläufe und Gewohnheiten, dem Opfer vor dem Büro, zu Hause, beim Spaziergang oder Hobbyaktivitäten auflauern, Nachrichten am Automobil, der Wohnungs- oder Haustür befestigen, über Dritte (Kollegen, Freundeskreise, Nachbarn) Kontaktaufbauversuche unternehmen, indirektes oder direktes Drohen, im näheren Umfeld Nachforschungen über das Opfer betreiben, heimliches Eindringen in Wohnung oder Haus, häufige Sachbeschädigungen wie Zerschlagen von Fensterscheiben, Zerstechen von Autoreifen etc. vorsätzliches Bestellen oder Abbestellen von Waren oder Abonnieren von Illustrierten etc. unter dem Namensmissbrauch des Opfers, Schalten von falschen Zeitungsannoncen (z.B. Notverkauf des Hauses oder Hochzeitsanzeige), böswillige Verleumdungen und Rufschädigungen bei Arbeitskollegen sowie im sozialen Umfeld, Versuche der Kontaktaufnahme oder das gezielte Ausspähen über soziale Netzwerke, anonymes Zusenden z.B. von schockierenden und/oder unanständigen Dingen wie toten Tieren (Mäusen, Ratten, Vögeln), Sexspielzeug, Fäkalien, körperliche Angriffe, falsche Verdächtigungen des Opfers und Anzeigenerstattung bei der Polizei, dem Jugend- oder Finanzamt usw. …
Angetrieben durch verschiedenartige Motive, die bisweilen auch ineinander verlaufen können, treiben sie ihr böses Spiel mit den, in ihren Fokus geratenen, Opfern.
Wird ein Täter von einem ehemaligen Intimpartner abgewiesen, verfolgt er ihn in aller Regel, um die Beziehung wiederherzustellen oder sich an ihm zu rächen. Der Plan des Täters ist es, die Verbindung mit dem Betroffenen unter allen Umständen wieder aufzubauen, selbst wenn dieser Kontakt lediglich darauf basiert, das Opfer zu quälen.
Ist ein Täter verärgert und wütend, weil er der festen Überzeugung ist, dass das Opfer ihm ein Unrecht angetan hat, möchte er sich dafür rächen und sein Opfer peinigen.
Befindet sich ein Täter im Liebeswahn, versucht er gezielt und unbeirrbar eine Beziehung zu einem idealisierenden Traumpartner aufzubauen bzw. mit dieser Person, von der er sich chronisch einbildet, dass er sie abgöttisch liebt bzw. das diese Person ihn liebt oder zu einem späteren Zeitpunkt gewiss lieben wird. Ein solcher Täter lässt meistens nicht mehr von seinem Opfer ab, egal wie dieses auf die fortwährenden Annäherungsversuche reagiert.
Täter, die sich einbilden, einen Anspruch auf das sogenannte Objekt ihrer Begierde zu haben, drängen sich ihrem Opfer teilweise in impertinenter Art und Weise auf. Erfolgt seitens des Opfers allerdings massiver Gegendruck auf Veranlassung z.B. in Form gerichtlicher Sanktionen, lassen sie das Opfer in Ruhe und suchen postwendend ein neues Opfer.
Bei nur einigen männlichen Tätern, mit entsprechend besitzgierigem Charakter, dient das systematische Nachstellen vorwiegend als Vorbereitung für einen meist sexuellen Übergriff.
Die Folgen können gravierend sein
Psychische, physische und soziale Probleme können das Opfer im Ergebnis schwerwiegend belasten. Die permanenten Nachstellungen gehen an den Opfern nicht spurlos vorüber; das Gegenteil ist der Fall. Die Auswirkungen von Stalking können unvorhersehbar sein. Einfache psychische Folgen oder sogar ein Suizid als einziger Ausweg können sich infolgedessen ergeben. Auch schwere körperliche Beeinträchtigungen oder aber auch das Sozialleben der Betroffenen kann massiv in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die psychischen Folgen können in unterschiedlichster Form auftreten. Beispielsweise leben die Betroffenen in andauernder Angst, dass ihr Leben oder das ihrer Familienmitglieder in großer Gefahr ist und leiden unter erhöhter Schreckhaftigkeit, Panikattacken, Schlafstörungen, Albträumen, Depressionen, Gereiztheit, Essstörungen, Misstrauen gegenüber anderen Personen, Beziehungsunfähigkeit, Konzentrationsproblemen, Suizidgedanken, posttraumatischer Belastungsstörung usw. …
Die körperlichen Folgeerscheinungen können sich in häufig wiederkehrenden Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, Herz-Kreislaufproblemen und Infektionsanfälligkeit wegen einem stressbedingt geschwächten Immunsystem bemerkbar machen.
Nicht zu unterschätzen sind allerdings auch die sozialen Probleme, die beispielsweise den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben können, die bestehende Beziehung zum Freund oder Ehepartner unter Umständen in die Brüche gehen lässt, den Rückzug von Freunden verursachen kann und insofern mitunter auch den vollständigen Verlust sämtlicher Sozialkontakte zum gesamten Umfeld und des sonstigen Soziallebens durch den Umzug in eine andere Stadt.
Die gesetzlichen Bestimmungen gegen Nachstellung (Stalking) sind zwar im Jahre 2007 verschärft worden, doch ohne handfeste Beweise sind die Betroffenen häufig machtlos. Demzufolge sollten Sie möglichst schnell handeln, damit sich keine Gewohnheit bei dem Stalker aufbauen kann.
Informieren Sie umgehend Personen Ihres Vertrauens, wie z.B. Ihren Partner, gute Freunde, Arbeitskollegen oder Vorgesetzte. Wenn der Stalker Ihnen bekannt ist, teilen Sie ihm einmalig per Einschreiben mit Rückschein mit, dass Sie absolut keinen Kontakt wünschen. Versuchen Sie keinesfalls selbst eine Lösung zu finden, unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, indem Sie etwa auf E-Mails, SMS oder Telefon und andere Kontaktaufbauversuche eingehen. Probieren Sie nicht, den Stalker zur Einsicht zu bewegen; das wäre der völlig falsche Weg. Unterlassen Sie sämtliche Bemühungen, den Stalker davon überzeugen zu wollen, seine Aktivitäten einzustellen. Ein solches Vorhaben wird Ihnen niemals gelingen, denn jedes Ihrer Worte wird vom Stalker falsch gedeutet. Demzufolge ist es am hilfreichsten, erst gar nicht mit dem Stalker zu sprechen. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei (notfalls gegen Unbekannt) und bestehen Sie darauf, dass Ihre Anzeige zu Protokoll genommen wird. Ferner sollten Sie jede einzelne Handlung des Stalkers in einem eigens hierfür angelegten Tagebuch dokumentieren, da sich die Beweislage in einem etwaigen Straf- oder Zivilverfahren eventuell recht schwierig gestalten könnte; hingegen würden sich Ihre Aufzeichnungen hinsichtlich Ihrer Glaubwürdigkeit sicherlich als nützlich erweisen.
Da Stalker in aller Regel ihre Verhaltensweisen nicht aufgeben, ohne ihre Grenzen nachdrücklich aufgezeigt bekommen zu haben, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich diesbezüglich ausführlich beraten lassen. Wiegen Sie sich keinesfalls in dem Irrglauben, dass ein Stalker von allein aufhören könnte.
Fühlen Sie sich von einem Stalker beobachtet oder verfolgt, dann scheuen Sie sich nicht, diesbezüglich mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Experten nehmen sich die notwendige Zeit, um mit Ihnen in aller Ruhe Ihre Problemsituation rücksichtsvoll, diskret und mit dem entsprechenden Einfühlungsvermögen detailliert zu erörtern.
Unsere Detektive sind zwecks Aufklärung derartiger Fälle überdurchschnittlich geschult und können dem charakterlosen Stalker zeitnah auf die Schliche kommen, um seine niederträchtigen Aktionen schnellstens zu unterbinden und Gefahr abzuwenden.
Im Zuge der Ermittlungen dokumentieren wir sämtliche Geschehnisse in einem minuziös zusammengefassten Bericht. Gerichtsverwertbare Beweise können für den Ausgang eines eventuellen Straf- oder Zivilprozesses von entscheidender Bedeutung sein. Ohne hinreichende Beweise hätten Sie höchstwahrscheinlich keine vollwertige Chance, den Stalker strafrechtlich sanktionieren zu lassen.